AGB

(1) Future-Hoster erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internets und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets; Future-Hoster ist nicht zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des Kunden entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere bei unveränderter Entgelthöhe, verpflichtet.

(2) Soweit Future-Hoster Dienste oder Leistungen derzeit unentgeltlich zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Erforderlichenfalls hat Future-Hoster das Recht, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste künftig nur noch gegen Entgelt anzubieten.

(3) Future-Hoster ist dazu berechtigt, durch schriftliche oder elektronische (d. h. per E-Mail) Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Voraussetzungen und Gründe für eine solche Leistungs- oder Entgelt- Änderung können technische oder rechtliche Erfordernisse sein; im Einzelfall können auch wirtschaftliche Erfordernisse eine Anpassung begründen. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, dass ein möglichst ausgewogener Ausgleich der beiderseitigen Interessen erfolgt. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortfahren, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. Im Übrigen sind Rechte des Kunden hieraus ausgeschlossen. Soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind und die DENIC e.G. (Zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihr Abrechnungsmodell bzw. ihre Preisgestaltung für Internet-Adressen ändern, ist Future-Hoster berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden bereits mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Ankündigungsfrist entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.

(4) Future-Hoster ist berechtigt, IP- Adressen erforderlichenfalls (z. B. aufgrund technischer Notwendigkeit) zu ändern. Eine Änderung von IP- oder URL-Adressen beinhaltet keine Änderung des Vertragsverhältnisses und lässt die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt.

(5) Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw. Leistungsbeschreibung sowie ggf. besondere Systemvoraussetzungen ergeben sich detailliert vorrangig aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dessen Anlagen, Besonderen Vertragsbedingungen oder sonstigen Sondervereinbarungen. Der Einzelvertrag kommt wirksam erst zustande, wenn der Kunde eine rechtswirksame Einzugsermächtigung erteilt hat, es sei denn die Parteien haben verbindlich etwas Abweichendes vereinbart. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch; future-hoster.de ist jedoch berechtigt, die Leistung als Vorleistung zu erbringen. Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, ist future-hoster.de berechtigt, die Aktivierung von Domains erst nach Zahlung der für die Registrierung geschuldeten Entgelte vorzunehmen. Soweit die zur Verfügungstellung von Servern durch future-hoster.de Gegenstand des Vertrages ist, ist Future-Hoster berechtigt, die Anschaltung erst nach Zahlung der als Anschlusskosten geschuldeten Entgelte vorzunehmen.

(6) Leistungs- und Lieferzeitpunkte sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher (bzw. mittels elektronischer Signatur erfolgter) Zusage verbindlich. Soweit die Registrierung einer Domain Gegenstand des Auftrages ist, ist nur die Beantragung der Domain bei der jeweiligen Vergabestelle bzw. Registry geschuldet. Die Gefahr, dass die Domain von der jeweiligen Vergabestelle nicht registriert wird, trägt der Kunde. Future-Hoster ist auch im Übrigen nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit der Domain oder die Einhaltung der Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zu prüfen; dies obliegt dem Kunden, der sich deshalb im eigenen Interesse vor jeder Beantragung darüber informierten sollte, ob (und gegebenenfalls wie) die Domain noch erhältlich ist. Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, kann außerdem – insbesondere bei anderen als .de-Domains – für eine Verzögerung der Registrierung, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder der Vergabestelle (der Registry) stammt, keine Verantwortung übernommen werden. Soweit die Zurverfügungstellung von Servern Gegenstand des Vertrages ist, wird ausdrücklich der „früheste Termin für die Anschaltung“ vereinbart.

(7)Homepage Templates sowie die Datenbanken bleiben Eigentum von future-hoster.de und gehen nicht zum Kunden über. Der Kunde hat das Recht seine Daten von seinem FTP-Zugang zu Speichern. Die Domain bleibt im übrigen Eigentum von future-hoster.de sollte future-hoster.de die Domain eingerichtet haben.

Preise und Zahlung, Verzug

(1) Soweit Preise sich nicht aus dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich ergeben, sind diese der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preise verstehen sich brutto inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht separat auf Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer hingewiesen wird; d.h. im Falle einer Umsatzsteuer- Änderung während der Vertragslaufzeit ist Future-Hoster berechtigt, die Endpreise entsprechend anzupassen.

(2) Soweit sich nicht aus dem Einzelvertrag Abweichendes ergibt, werden die jeweils fälligen Entgelte in Rechnung gestellt. Bei Domains ist der Preis erstmals bei Registration fällig, im Falle eines Providerwechsels (KK-Antrag) bei Start; bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses wird die vereinbarte Pflegegebühr jeweils jährlich im voraus eingezogen, sie ist spätestens am 01. Werktag des jeweiligen Folgejahres im Voraus fällig. Ein vereinbartes monatliches Pauschalentgelt wird ebenfalls jeweils im Voraus eingezogen; einmalige Entgelte, variable Entgelte sowie sonstige Vergütungen werden nach Erbringung der Leistung eingezogen. Der Kunde ermächtigt Future-Hoster beim Vertragsabschluß, die von ihm zu leistenden Zahlungen durch Einzugsermächtigung von einem von ihm genannten Konto abzubuchen. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Kann die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung nicht erfolgen bzw. wird diese auf Veranlassung des Kunden rück- abgewickelt, ist Future-Hoster berechtigt, die entstandenen Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen. Außerdem berechnet Future-Hoster eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 8,00 pro Rücklastschrift.

(3) Wenn der Kunde einen mit ihm vertraglich pauschal vereinbarten Nutzungsumfang (z. B. Traffic ) überschreitet, ist er zur Zahlung des entsprechenden angemessenen zusätzlichen Entgelts verpflichtet. Wenn der Kunde einen ihm pauschal zur Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, ermäßigen sich die vereinbarten Entgelte nicht.

(4) Der – nicht nutzungsabhängige – Vergütungsanspruch bleibt auch unberührt, soweit Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die Future-Hoster nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways anderer Betreiber), beruhen. Der Kunde kann jedenfalls keine Ansprüche (auf Rückvergütung) ableiten, sofern sich eine Störung über keinen längeren Zeitraum als einen Werktag erstreckt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen über einen wesentlichen Zeitraum (von mindestens 8 Tagen) ist der Kunde jedoch zur fristlosen Kündigung berechtigt.
(5) Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für sonstige evtl. Leistungsverweigerungsrechte. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
(6) Im Verzugsfall ist Future-Hoster berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % per annum über dem jeweiligen Basiszinssatz nach? 247 BGB zu verlangen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des BGB, so kann Future-Hoster Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach? 247 BGB verlangen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass Future-Hoster ein Zinsschaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweils gültige Pauschale. Verzug tritt spätestens 30 Kalendertage nach Fälligkeit der Forderung und Zugang einer Rechnung ein. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Future-Hoster auch berechtigt, die vom Vertragsverhältnis betroffene Internet-Präsenz auf Kosten des Kunden zu sperren / die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben bzw. soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server- Housing ist, den Server vom Netz zu trennen. Tritt der Kunde als Subprovider/Reseller auf, ist Future-Hoster auch berechtigt, Internetpräsenzen der Endkunden zu sperren / die Domains an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in erheblicher Höhe in Verzug ist. Im Falle einer durch Future-Hoster vertragsgemäß berechtigt durchgeführten Sperrung bleibt der Kunde Future-Hoster gegenüber hinsichtlich der vereinbarten nicht nutzungsabhängigen Pauschalgebühr leistungspflichtig. Außerdem ist Future-Hoster berechtigt, an den betroffenen Domain-Namen einem Zurückbehaltungsrecht gemäß? 273 BGB geltend zu machen, solange nicht sämtliche Zahlungsansprüche durch den Kunden befriedigt sind. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt im Übrigen vorbehalten.
Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung
(1) Future-Hoster gewährleistet im Jahresmittel eine Erreichbarkeit seiner dedizierten und virtuellen Webserver von nahezu 100 %, bei Webspace – Angeboten 99 %. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einfluss- oder Verantwortungsbereich von Future-Hoster liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Außerdem kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten nicht garantiert werden, soweit Zeit für technische Arbeiten (z. B. Wartung) im für den Kunden zumutbaren Umfang (regelmäßig maximal 1 % der Gesamtlaufzeit) aufgewendet werden muss. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühstmöglich angekündigt. Im Übrigen besteht in der Regel eine Verfügbarkeit von 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche.


(2) Future-Hoster wird Leistungsstörungen (z. B. ihrer technischen Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, Future-Hoster unverzüglich schriftlich solche Störungen anzuzeigen (Störungsmeldung).

(3) Sofern die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen im Übrigen durch Umstände gestört wird, die im Verantwortungsbereich von Future-Hoster liegen, muss der Kunde dies bei Erkennbarkeit gegenüber Future-Hoster unverzüglich schriftlich melden. Erbringt Future-Hoster diese Leistung auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Meldung nicht, so ist der Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren für Provider-Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem Future-Hoster diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Meldung nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen unberührt bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Kunde Future-Hoster schriftlich eine Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Verantwortlichkeit
(1) Die Leistungspflichten des Kunden ergeben sich vorrangig aus dem mit ihm abgeschlossenen Einzelvertrag. Daneben liegt folgendes im Verantwortungsbereich des Kunden: Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht rechtsmißbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist er zum Zwecke sachgerechter Nutzung dazu verpflichtet, * keine Inhalte bzw. Informationen in das Internet einzubringen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird; * eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden (Verbot von Mail-Spamming); * anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen (z. B. Zugangskennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schätzen) sowie ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Computerviren, insbesondere deren Verbreitung, zu ergreifen; * sicherzustellen, dass seine auf einem Server von Future-Hoster eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch Future-Hoster stören könnten; * Future-Hoster erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich gemäß Ziffer 4 Abs. 2 Satz 2 anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; * alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste von Future-Hoster ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinzuweisen (vgl. v.a. Ziff.1 (3) sowie nachfolgende Absätze), sowie * die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Teilnahme am Netz erforderlich sein sollten.

(2) Der Kunde sichert zu, dass von ihm gemachte Daten richtig und vollständig sind. Insbesondere steht er dafür ein, dass die erforderlichen Angaben zum Zwecke einer Domainregistrierung vollständig und zutreffend übermittelt werden und der Wahrheit entsprechen und den in den jeweils geltenden Richtlinien der Vergabestelle (der Registries) enthaltenen Vorgaben entsprechen. Bei KK-Anträgen ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Einverständniserklärung des Domain-Inhabers vor Start der KK einzureichen. Bei Änderungen verpflichtet er sich, Future-Hoster jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. Auf Anfrage von Future-Hoster verpflichtet er sich, die aktuelle Richtigkeit mitgeteilter Daten zu bestätigen. Entsprechendes gilt bei Serverleistungen: Auch hier obliegt es dem Kunden, korrekte, d.h. vollständige und zutreffende Datensätze zu übermitteln; im übrigen ist die Administration des Servers Aufgabe des Kunden.

(3) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressen-Bezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen gesetzliche Verbote, die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.

(4) Im übrigen ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die von ihm im Rahmen des Vertrages in das Netz eingebrachten Daten keine Rechte Dritter verletzen. Bei Serverleistungen ist der Kunde für Inhalte/Informationen seines dedizierten Servers verantwortlich. Bei der Registrierung von Domains verpflichtet er sich zur Einhaltung der DENIC- Registrierungsbedingungen bzw. sonstigen Vorgaben/Richtlinien der DENIC und/oder anderer Registrierungsstellen. Wird der Kunde als Reseller einer Domain tätig, steht er gegenüber Future-Hoster dafür ein, diese Verpflichtungen (z. B. aus DENIC- Registrierungsbedingungen) wiederum auf seinen Kunden überzuleiten. Bei .de-Domains weist er seinen Kunden im Übrigen darauf hin, dass er in seinem Auftrag bzw. als sein Vertreter die Registrierung der Domains vornehmen lässt und dass die Domainregistrierung zur unmittelbaren Domain- Inhaberschaft des (End-)Kunden führt. Im Übrigen akzeptiert der Kunde die Richtlinien der ICANN, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten (Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy).

(5) Dem Kunden obliegt die Bereitstellung der notwendigen funktionsfähigen technischen Infrastruktur (z. B. Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll, Browser, Modem, Telekommunikationsverbindung etc.), die für die Nutzung der Dienste von Future-Hoster erforderlich ist. Dem Kunden obliegt außerdem die allgemeine Administration im Umgang mit den von Future-Hoster zur Verfügung gestellten Diensten/Leistungen.

Stand Februar 2015